Laut einem Urteil des Amtsgerichtes München besteht bei Online-Überweisungen kein Recht auf einen Abgleich vom Namen des Empfängers mit dessen Kontonummer.
“Die Benutzung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mit all seinen Vorteilen beinhalte auch den Verzicht auf einen solchen Abgleich (Az.: 222 C 5471/07), so das Urteil des Gerichts.”
Irgendwie finde ich das lächerlich, es sollte ja nicht so schwer sein den Computer den Namen abgleichen zu lassen.
Die Höhe ist dann, das man unter Umständen noch nicht einmal das Recht hat sein Geld wieder zu bekommen. Vertippen kann sich ja jeder mal, und auf der Strasse gefundenes Geld darf man auch nicht einfach behalten, das wäre, soweit ich weiß, eine Form der Unterschlagung.
“Wegen der desolaten Finanzsituation der Frau könne er auch nicht erwarten, von ihr das Geld doch noch zurückzubekommen.”
Für mich absolut unverständlich, aber ich bin ja auch kein Jurist.
Update: Auf heise.de gibts nun auch einen Artikel dazu. Offenbar ist es wohl so das man schon ein Recht hat sein Geld wieder zu bekommen, aber wenn man an einen Harz4 Empfänger überweisen hat, der das Geld schon ausgegeben hat, dann hat man schlechte Karten.
Von Sven Borkert am 26.05.2008 um 18:34 Uhr
gespeichert unter Justiz
“In Saudi-Arabien sind am Donnerstag drei Drogenschmuggler aus Pakistan öffentlich enthauptet worden.”
Sehr zivilisiertes Land, da wird man sogar hingerichtet wenn man Gott beschimpft. Ist schließlich ähnlich schlimm wie Mord und Vergewaltigung.
Artikel gefunden bei: strafprozess.blogspot.com
Von Sven Borkert am 05.05.2008 um 09:31 Uhr
gespeichert unter Justiz
Im US Bundesstaat Maine macht man sich laut einem neuen Gesetz strafbar, wenn man Kinder in der Öffentlichkeit falsch anguckt.
Man befand es als unbefriedigend, dass man bei Menschen die Kinder anschauen, nichts weiter machen konnte als ihnen zu sagen sie sollen gehen:
“”There was no violation of law that we could enforce. There was nothing we could charge him with,” Alexander said.”
Aber mit dem neuen Gesetz hat man diesen Missstand natürlich korrigiert:
“Under the bill, if someone is arrested for viewing children in a public place, it would be a Class D felony if the child is between 12 to 14 years old and a Class C felony if the child is under 12, according to Alexander.”
Bin ja mal gespannt wie lange es dauert bist die ersten Rentner auf Parkbänken verhaftet werden, weil sie Kindern beim Spielen zugeguckt haben. Vielleicht sollten Kinder dort einfach alle einen Schleier tragen, damit niemand mehr sie ansehen kann?
Von Sven Borkert am 17.04.2008 um 12:45 Uhr
gespeichert unter Justiz
In den USA hat man offenbar mittlerweile vor allem Angst, was ein bisschen von der Norm abweicht. So wurden in Washington D.C. nun einige Menschen verhaftet, die nachts vor dem Jefferson Memorial getanzt hatten, angeblich wegen Ruhestörung. Schon krass wie hart stellenweise daran gearbeitet wird, einem wirklich noch die letzte und simpelste Freiheit zu nehmen.
Von Sven Borkert am 16.04.2008 um 08:29 Uhr
gespeichert unter Justiz
Ein Artikel über ein Urteil des LG Münster, zum Thema Meinungsäußerungen in Internet-Foren.
Ist ja schön zu wissen, dass die dort genannten Äußerungen zulässige Meinungsäußerungen sind. Aber ich muss sagen, die dort gelisteten Aussagen finde ich so harmlos, dass ich überhaupt nicht verstehen kann, warum die Rechtmässigkeit von einem Gericht festgestellt werden musste.
Ich finde als Privatperson und Kunde eines Unternehmens sollte man ruhig mal etwas ausschweifender seinem Ärger Luft machen können, so lange es sich dabei nicht um grundlose Beschimpfungen handelt.
Das etwas ältere Urteil vom OLG Koblenz finde ich da viel angenehmer:
“Dabei macht selbst eine überzogene oder gar ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Die Zulässigkeitsgrenze wird vielmehr erst dann überschritten, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.“
Von Sven Borkert am 23.03.2008 um 13:06 Uhr
gespeichert unter Justiz
Ganz einfach, man schickt ihnen einen Link.
Bleibt noch die Frage wo man so einen Link herbekommt, aber ich denke mit einigen Mühen sollte sich so ein Link auftreiben lassen, ohne dabei selbst ins Fadenkreuz des FBI zu kommen.
Solche Ermittlungsmethoden sind wirklich das Allerletzte. Ein Klick auf einen Link sagt überhaupt nichts aus, schon gar nicht was die Person wirklich gesucht hat. Das Missbrauchspotential ist einfach unglaublich.
Von Sven Borkert am 23.03.2008 um 12:51 Uhr
gespeichert unter Justiz Stasi 2.0
Wieder mal ein tolles Beispiel, wegen welcher Lapalien Hausdurchsuchungen durchgeführt werden. Und den Schuldigen gefunden hat man natürlich trotzdem nicht.
Video auf Youtube
Von Sven Borkert am 19.03.2008 um 18:36 Uhr
gespeichert unter Justiz
Wieder ein Mal mussten Überwachungs-Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt werden.
Zitat aus dem verlinkten Artikel: “Die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen seien verfassungswidrig und nichtig, betonten die Richter des Ersten Senats in Karlsruhe am heutigen Dienstag.”
Offenbar sind unsere Politiker nicht mehr in der Lage Gesetze zu erlassen, die sich im Rahmen unseres Grundgesetzes bewegen. Wohin würden wir kommen, wenn es das Bundesverfassungsgericht nicht gäbe, das immer wieder einschreitet, um die Politik zurecht zu weisen?
Von Sven Borkert am 11.03.2008 um 11:58 Uhr
gespeichert unter Justiz Politik Stasi 2.0
Laut einem Artikel im Stern wird ein Jurist seit 38 Jahren(!!) vom Verfassungsschutz beobachtet, weil er angeblich mit “linksradikalen Zusammenschlüssen kooperiert” haben soll. Die Tatsache, dass selbst nach 38 Jahren offensichtlich nichts verwertbares gegen ihn vorliegt, macht ihn (wie auch aus anderen Fällen bekannt) nur noch verdächtiger. Für so einen Mist werden also Steuergelder verschwendet. Am bekannten Beispiel eines Berliner Soziologen ist bekannt, für welche Nichtigkeiten man heute schon eingesperrt werden kann, von daher muss dieser Mensch hier sich in den 38 Jahren ja wirklich außerordentlich vorbildlich verhalten haben.
Von Sven Borkert am 10.03.2008 um 20:59 Uhr
gespeichert unter Justiz Stasi 2.0
Ich sag nur “Wo gehobelt wird, da fallen Späne”, und unter dem Motto bearbeitet der Richter 25 Hausdurchsuchungsbefehle am Tag.
Zum Video.
Von Sven Borkert am 16.02.2008 um 11:50 Uhr
gespeichert unter Justiz