Wer sich informiert ist verdächtig
Das BKA hat, laut einem Artikel im Spiegel, seit 2001 mitprotokolliert, wer sich was auf deren öffentlicher Webseite angeschaut hat. Und es wurde halt nicht nur protokolliert, sondern auch ausgewertet, wer sich welchen Artikel wie oft angesehen hat, in der Annahme das sich Verbrecher die Artikel zu ihren eigenen Fällen besonders oft anschauen:
“Ins Fadenkreuz dieses Screenings gerieten dabei die Besucher der BKA-Homepage – und speziell diejenigen, die sich mehrmals auf dieselbe Fahndungsseite geklickt haben.”
Da wir in Deutschland fast alle mit dynamischen IP Adressen in Netz unterwegs sind, muss das BKA also eigentlich jedes Mal, wenn jemand auf deren Webseite war, eine Anfrage an den Provider gestellt haben, um den zugehörigen Anschlussinhaber herauszufinden. Oder man hat über Cookies versucht zu ermitteln, wer wie oft auf der Seite war, das wäre die einfache Möglichkeit. Also bin ich als Cookie-Löscher quasi fürs BKA unsichtbar, ja?
Jedenfalls hat man sich jetzt überlegt, dass solch ein Vorgehen vielleicht rechtlich doch nicht ganz unbedenklich ist und lässt es lieber sein. Tolle Wurst.