Svens Blog

Wunschkonzert beim Abbau der Bürgerrechte

Ganz vorne mit dabei, wer hätte das gedacht, ist mal wieder die CDU:

“Regierung will Onlinedurchsuchung beschleunigt ausweiten”

Das hat ja nicht lange gedauert, bis man vom Terrorismus jetzt auch bei einfachen Straftaten angelangt ist. Natürlich ist auch schon alles vorbereitet und fertig und muss nur noch abgenickt werden. Möglichst schnell und heimlich, damit niemand was merkt.

Wolfgang Bosbach (CDU) :

“Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen” (Quelle)

„Es darf nicht sein, dass Tatverdächtige sich durch moderne Verschlüsselungstechnik der Strafverfolgung entziehen können“ (Quelle)

Irgendwann in ferner Zukunft wird es vermutlich heißen:

“Es darf nicht sein, dass Tatverdächtige sich durch Geheimhaltung ihrer Gedanken der Strafverfolgung entziehen können. Was die Chinesen können, das können wir schon lange.”

Und man wird rechtfertigen, warum jeder sich per Gehirnscanner täglich hat überprüfen zu lassen. Politiker wird man natürlich ausschliessen, denn das die nur Gutes tun ist ja klar!

Immerhin gibt die FDP Innenexpertin Gisela Piltz einen angemessenen Kommtar zu der Sache ab: “Schlag ins Gesicht der Bürgerrechte”


Wer sich informiert ist verdächtig

Das BKA hat, laut einem Artikel im Spiegel, seit 2001 mitprotokolliert, wer sich was auf deren öffentlicher Webseite angeschaut hat. Und es wurde halt nicht nur protokolliert, sondern auch ausgewertet, wer sich welchen Artikel wie oft angesehen hat, in der Annahme das sich Verbrecher die Artikel zu ihren eigenen Fällen besonders oft anschauen:

“Ins Fadenkreuz dieses Screenings gerieten dabei die Besucher der BKA-Homepage – und speziell diejenigen, die sich mehrmals auf dieselbe Fahndungsseite geklickt haben.”

Da wir in Deutschland fast alle mit dynamischen IP Adressen in Netz unterwegs sind, muss das BKA also eigentlich jedes Mal, wenn jemand auf deren Webseite war, eine Anfrage an den Provider gestellt haben, um den zugehörigen Anschlussinhaber herauszufinden. Oder man hat über Cookies versucht zu ermitteln, wer wie oft auf der Seite war, das wäre die einfache Möglichkeit. Also bin ich als Cookie-Löscher quasi fürs BKA unsichtbar, ja?

Jedenfalls hat man sich jetzt überlegt, dass solch ein Vorgehen vielleicht rechtlich doch nicht ganz unbedenklich ist und lässt es lieber sein. Tolle Wurst.


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