Svens Blog

Bundestag verabschiedet neues BKA Gesetz

Wie zu erwarten war, hat heute der Bundestag das neue BKA Gesetz beschlossen, inklusive dem heimlichen Eindringen in Wohnraum, der Videoüberwachung in Wohnraum, der heimlichen Durchsuchung von Computern, etc.

Welcher Abgeordnete wie abgestimmt hat kann man hier nachlesen.

Besonders kritisch:

  • Die sog. Online Durchsuchung kann in drigenden Fällen auch ohne Richterlichen Beschluss, auf Anordnung des BKA Präsidenten erfolgen.
  • Journalisten und Ärzte geniessen keinen Schutz, nur noch Strafverteidiger, Abgeordnete und Seelsorger.
  • Überwachte müssen nicht mehr im Nachhinein über die Maßnahmen informiert werden, selbst wenn sie unschuldig sind und massiv in ihn Privatleben eingegriffen wurde.

Meine Meinung dazu:

  • Eine Online Durchsuchung ist technisch so aufwändig, dass es im Handy Zeitalter einfach nicht sein kann, dass man da keine Zeit mehr für einen Richter hat.
  • Es war ja klar, dass Abgeordnete nicht belauscht werden dürfen, dabei wären das die Einzigen, wo es mal wirklich notwendig wäre, um deren Unabhängigkeit mal zu prüfen.
  • Es wird dem Bürger die Möglichkeit genommen sich gegen unrechtmäßige Maßnahmen des Staates zu wehren: Artikel 19, Absatz 4 des GG: (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

So viel zu Herrn Schäubles Aussage, dass das neue Gesetz 100% Grundgesetzkonform ist. Mehr dazu in folgendem Artikel der Sueddeutschen Zeitung Online.

Herr Dr. Wiefelspütz zeigt mal wieder, was er drauf auf hat:

“Das Parlament ist ein wenig wichtiger als ein Arzt.”

“Die Behauptung, Deutschland sei ein Überwachungsstaat, halte ich für GAGAGAGAGAGA!.”

An echten Argumenten mangelt es also ein wenig.

Tolle Einschränkungen gibt es in dem Gesetz, hier mal ein Zitat aus dem Heise Artikel:

“So soll eine Online-Razzia nur bei der kaum vorstellbaren Konstellation von vornherein unterbleiben, wenn “allein” Erkenntnisse aus der Intimsphäre erfasst werden könnten.”

So ein Gummiparagraphen-Unsinn. Wenn man das richtig auslegt kommt so ein Fall niemals vor. Und wir wissen ja, in welche Richtung solche Gesetze für gewöhnlich ausgelegt werden.

Das Ganze wird also wohl wieder das Verfassungsgericht klären müssen. Ich hab schon von mehr angekündigten Beschwerden vorm Verfassungsgericht gelesen, als ich hier aufzählen mag.


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