Es ist ja nichts Neues, dass für eine Hausdurchsuchung nicht viel notwendig ist. Auch vor Journalisten macht man da offenbar keinerlei Halt mehr. So kam es heute morgen dazu, dass die Wohnung des Journalisten Burkhard Schröder eine Offline-Durchung unterzogen wurde. Sein Rechner wurde beschlagnahmt, wie er auf seiner Webseite schreibt.
Grund für die Durchsuchung war offenbar ein Artikel in seinem Forum, in dem er ein Dokument mit dem Titel “Einführung in die Sprengchemie” wiedergibt.
Egal ob man solche Artikel nun für legal oder illegal hält, warum muss man in einem solchen Fall eine Wohnung durchsuchen und Rechner beschlagnahmen? Hätte es nicht gereicht, ihn anzuzeigen und vorzuladen? Es handelt sich hier immerhin um einen Journalisten, der besonderen Schutz geniessen sollte, was nicht bedeutet, dass es bei Nicht-Journalisten ok gewesen wäre. Auf der Webseite von Herrn Schröder befindet sich ein Impressum und sogar ein Bild von ihm selbst, also was wollte man mit einer Hausdurchsuchung noch herausfinden? Geht es hier nicht einfach nur um Einschüchterung?
Trotzdem frage ich mich, was Herr Schröder mit diesem Artikel bewirken wollte. Es ist ja zu erwarten gewesen, dass das Posten eines solchen Dokumentes Ärger geben könnte. Vielleicht möchte er einen Präzedenzfall schaffen, man darf gespannt abwarten.
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