Betreiber haftet nicht für eDonkey Server
So entschied es das OLG Düsseldorf in 2. Instanz:
“Nach Ansicht der Richter haftet der Betreiber nicht als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung.”
Das ist doch mal ein vernünftiges Urteil, ich bin ja mal gespannt wie lange es bestehen bleibt.
Und gut, dass das auch gleich geklärt ist:
“Die Forderung, der Betreiber müsse alle in Frage kommenden Daten herunterladen, öffnen und kontrollieren und “notfalls” auch freie Inhalte filtern und entfernen, sei unverhältnismäßig.”
Dem Urteil nach müsste dann ja sogar sowas wie “The Pirate Bay” ebenfalls erlaubt sein, da man in der Urteilsbegründung davon spricht, dass auf dem eDonkey Server ja die eigentlichen Daten gar nicht gelagert werden, und das daher den Betreiber auch keine Schuld trifft.
Quellen: