Offenbar sind auf “The Pirate Bay” Obduktionsbilder von 2 ermordeten Kindern aufgetaucht. Offenbar ist es in Schweden legal, diese Unterlagen zu veröffentlichen. Reichlich geschmacklos finde ich es trotzdem, vor allem weil die Dreistigkeit wohl noch so weit gereicht hat, die Eltern der ermordeten Kinder dumm anzufahren, als diese um Entfernung der Bilder gebeten haben.
So kann man die Politik auch dazu zwingen, in einem eigentlich für freiheitliche Regelungen bekannten Land, die Gesetze zu verschärfen. Freiheit bedeutet, dass man etwas darf, nicht das man etwas muss. Und aus Respekt vor der Freiheit sollte man manche Dinge einfach auch mal sein lassen.
Von Sven Borkert am 09.09.2008 um 19:58 Uhr
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So entschied es das OLG Düsseldorf in 2. Instanz:
“Nach Ansicht der Richter haftet der Betreiber nicht als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung.”
Das ist doch mal ein vernünftiges Urteil, ich bin ja mal gespannt wie lange es bestehen bleibt.
Und gut, dass das auch gleich geklärt ist:
“Die Forderung, der Betreiber müsse alle in Frage kommenden Daten herunterladen, öffnen und kontrollieren und “notfalls” auch freie Inhalte filtern und entfernen, sei unverhältnismäßig.”
Dem Urteil nach müsste dann ja sogar sowas wie “The Pirate Bay” ebenfalls erlaubt sein, da man in der Urteilsbegründung davon spricht, dass auf dem eDonkey Server ja die eigentlichen Daten gar nicht gelagert werden, und das daher den Betreiber auch keine Schuld trifft.
Quellen:
netzpolitik.org
www.heise.de
Von Sven Borkert am 09.09.2008 um 19:51 Uhr
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