Jedes Copyrightvergehen ist “gewerblich”
Der neue Auskunftsanspruch von Rechteinhabern gegenüber Internerprovidern gilt ja sinnvollerweise nur bei Verstößen gegen das Urheberrecht “im gewerblichen Ausmaß”. Nun sollte man meinen, dass das Vergehen, wenn jemand sich Zuhause mal eine CD runterlädt, nicht als “gewerblich” bezeichnet werden kann.
Die GVU sieht das, wie zu erwarten war, etwas anders:
“Auch wer Geld mit illegalen Downloads spare, falle nach Ansicht der GVU in diese Kategorie.”
Haha, guter Versuch. Das war ja irgendwie klar, dass solche dreisten Argumente hier kommen würden. Geld sparen tut irgendwie jeder, auf die eine oder andere Weise, der sich illegal Musik herunterlädt. Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass jeder der sich zuhause mal ein Album runterlädt von diesem Gesetzt betroffen wäre, dann hätte er die Einschränkung überhaupt nicht mit ins Gesetz aufgenommen.