Svens Blog

132 Euro zum Leben

Laut 2 Chemnitzer Wirtschaftswissenschaftlern ist der aktuelle Hartz4 Satz noch wesentlich zu hoch bemessen, so sollen 132 Euro zum Leben pro Monat ausreichend sein. (Berichtet die taz)

“Der Bedarf für Lebensmittel wird auf 68 Euro monatlich taxiert. Auf Alkohol und Tabak müsse verzichtet werden.”

Man darf also für gut 2 Euro am Tag essen. Was man wohl dafür bekommt? Womöglich Nudeln, Ketchup und einen weißen Toast zum Frühstück. Da kann man dann ja auch Nudeln und Ketchup drauf machen. So hat man sich das vermutlich gedacht. Hartz4 Empfänger können sich und ihre Kinder schon jetzt nicht richtig ernähren, viele leben unter der Armutsgrenze, aber so lange die noch atmen können kann man ihnen auch noch was wegnehmen.

“Der derzeitige Hartz-IV-Satz liege jedenfalls “weit oberhalb des physischen Existenzminimums”.”

Stimmt wirklich, mit dem aktuellen Hartz4 Satz kann man tatsächlich mehr machen als im Wald leben und sich von Pilzen ernähren. Man kann etwas mehr als nur Nudeln und Toastbrot essen. Herr Sarrazin hat ja sehr schön vorgerechnet, wie wunderbar ausgewogen man sich davon ernähren kann.

So ein menschenverachtender Scheiss kann auch echt nur von Wirtschaftswissenschaflern kommen. So wie da geschrieben wird, können Hartz4 Empfänger ja noch froh sein das man sie überhaupt noch leben lässt. Ein Staat hat die Aufgabe seine Bürger zu schützen, und zwar auch vor völliger Armut. Was will man mit solchen Vorschlägen erreichen? Die Menschen völlig aus der Gesellschaft zu entfernen? Jeder Penner auf der Strasse erbettelt sich mehr als 132 Euro im Monat. Wollen wir das alle Hartz4 Empfänger auf der Strasse sitzen und betteln?

“So reiche ein Euro, um den monatlichen Freizeit- und Unterhaltungsbedarf von Hartz-IV-Empfängern zu decken.”

Der Spruch schlägt echt dem Fass die Krone ins Gesicht. Warum sperrt man die Leute nicht gleich in Lager? Das ist noch humaner als ihnen jede Beschäftigungsmöglichkeit zu nehmen? Was soll man sich von dem Euro kaufen können? Dafür gibts nicht mal ein Kreuzworträtsel.

– Also ich finde sowas menschen verachtend, aber ich bin ja auch kein Wissenschaftler –


Jedes Copyrightvergehen ist “gewerblich”

Der neue Auskunftsanspruch von Rechteinhabern gegenüber Internerprovidern gilt ja sinnvollerweise nur bei Verstößen gegen das Urheberrecht “im gewerblichen Ausmaß”. Nun sollte man meinen, dass das Vergehen, wenn jemand sich Zuhause mal eine CD runterlädt, nicht als “gewerblich” bezeichnet werden kann.

Die GVU sieht das, wie zu erwarten war, etwas anders:

“Auch wer Geld mit illegalen Downloads spare, falle nach Ansicht der GVU in diese Kategorie.”

Haha, guter Versuch. Das war ja irgendwie klar, dass solche dreisten Argumente hier kommen würden. Geld sparen tut irgendwie jeder, auf die eine oder andere Weise, der sich illegal Musik herunterlädt. Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass jeder der sich zuhause mal ein Album runterlädt von diesem Gesetzt betroffen wäre, dann hätte er die Einschränkung überhaupt nicht mit ins Gesetz aufgenommen.


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