CDU/CSU – Mit Volldampf in die Rechtsunsicherheit im Netz

Jetzt ist mal wieder das Thema “Killerspiele” in Bayern aktuell, man hat ja auch sonst keine Probleme. Hier der Artikel auf heise.de. Bevor die Superhirne der CSU irgendetwas verlangen, sollten sie vielleicht erst mal genau festlegen, was sie überhaupt wollen. Meines Wissens nach gibt es nämlich immernoch keine exakte Definitionen dessen, was nun ein “Killerspiel” ist, und was nicht. Rechtsunsicherheit ist echt das Letzte was wir hier brauchen können.

Weiteres beliebtes Thema: Kinderpornographie. Andere Probleme haben wir in Deutschland ja auch nicht. Die bayrische Justizministerin Beate Merk fordert nun, dass auch einmalige Klicks auf entsprechende Inhalte wesentlich härter bestraft werden als vorher. Die Forderung mag in einer Runde biertrinkender Konservativer im Bierzelt sicher verlockend erscheinen, aber auch hier ist entweder nicht zuende gedacht worden, oder böse Absicht im Spiel: Internetnutzer können nicht hellsehen. Ob auf der nächsten Seite, die man aufruft, ein verbotener Inhalt ist oder nicht, kann niemand vorher wissen. Es darf einfach nicht verboten sein, sich angewiedert abwenden zu können, falls man jemals versehentlich auf einen entsprechenden Inhalt stossen sollte. Es gibt die Möglichkeit beliebige Inhalte hinter sog. “Tiny Urls” zu verstecken, da kann niemand vorher wissen auf was er da klickt. Wenn jemand einem Anderen so einen Link mit böser Absicht unterschiebt, dann soll derjenige, der nichtsahnend darauf geklickt hat, hart bestraft werden? Was geht eigentlich in den Hirnen der Konservativen vor sich?

Des Weiteren wird ja auch hart daran gearbeitet, in diesem Bereich noch wesentlich grössere Rechtsunsicherheit zu schaffen. Bald ist es dann nicht mehr relevant, ob die Person auf einem Bild über 18 ist, sondern es ist auch schon strafbar wenn die Person so wirkt als könnte sie unter 18 sein. Sehr klasse wenn das dann ein Richter subjektiv zu entscheiden hat. Vermutlich sind dann auch bald alte haarige Säcke, die darauf stehen sich als Baby anzuziehen verboten, ist ja quasi auch Kinderpornopgrahie. Sehr lesenswerter Artikel dazu auch im Lawblog.

Jedenfalls arbeiten CDU/CSU aktuell hart daran in allen Bereichen, die sie offenbar als moralisch Fragwürdig betrachten, so viel Rechtsunsicherheit zu schaffen wie möglich, damit sich niemand, der auch nur die Nachrichten im Internet lesen will, noch sicher fühlen kann. Gesetze sind dazu da die Menschen vor Schaden zu bewahren, nicht um irgendwelche konservativen Moralvorstellungen durchzusetzen.

  1. Der Gesetzentwurf zum $ 184c StGB stammt von der Bundesregierung.
    Und Regierungspartei ist nach meinem Wissensstand auch die SPD. Noch zumindest. Solange es sie gibt, sozusagen! ;-) )

    Aber auch aus den “Oppositionsparteien” kam kein nennenswerter Widerstand gegen den Gesetzentwurf …

    Setz mal die Parteienbrille ab und erkenne, dass wir in einem zunehmend unfreien SYSTEM leben.

  2. @Caietan: Ja, stimmt schon. Alles die selbe Suppe leider. Aber CDU/CSU tun sich mit ihren Aussagen trotzdem nochmal besonders unangenehm hervor.

  3. Das mit den Oppositionsparteien ist jetzt ein wenig unfair. Alle drei haben vehement gegen das neue Sexualstrafrecht opponiert und Änderungsvorschläge vorgelegt, die das jetzt beschlossene Gesetz erheblich entschärft hätten. Natürlich kann man dieser zerstrittenen Bande zum Vorwurf machen, daß sie sich nicht auf einen gemeinsamen Gegenentwurf geeinigt hat.
    Das Problem zur Zeit ist eher, daß weder die Union noch die SPD Freiheitsrechten irgend einen Stellenwert beimessen, und daß die traditionellen Juniorpartner, die hier als gutes Gewissen dienen konnten (Kaptialliberale und Dosenpfandliberale) momentan beide in der Opposition sind.

  4. Toby schrieb: “Alle drei haben vehement gegen das neue Sexualstrafrecht opponiert und Änderungsvorschläge vorgelegt, die das jetzt beschlossene Gesetz erheblich entschärft hätten.”

    Na ja, wenn man sich deren “Gegenentwürfe” genau durchliest, wird man erstaunt feststellen, daß alle “Oppositionsparteien” Verschärfungen im Bereich der “Jugendpornographie” wollten.

    z.B. wollte der Antrag der GRÜNEN, unter der Federführung von Jerzy Montag, gnädigerweise nur noch den reinen Besitz von JP zulassen, Vertrieb/Verleih/(Ver)kauf usw. unter Strafe stellen.

    Allen drei Anträgen war gemein, daß sie eine negative Einstellung zur Pornographie haben, sich außerdem überhaupt nicht richtig mit der Materie befasst haben.

    Wären sie clever gewesen, hätten sie einfach den Antrag der CDU/CSU/FDP vorgelegt – von 1992. Damals hat die alte Koalition nämlich eine Kriminalisierung pornographische Aufnahmen Jugendlicher strikt abgelehnt.

    Vielleicht war dies der FDP unangenehm, dann hätte aber zumindest die CDU begründen müssen, was es seit 1992 für neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, die diese drakonischen § erzwingen.

    Auch wenn es viele nicht wahrhaben wollen: Die treibende Kraft war nicht die CDU, sondern die SPD unter der JM Zypries.

  5. Das § ist übrigens am FR durch den Bundesrat gewunken worden:
    http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_95694/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/847-sitzung/tagesordnung/to-847,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/to-847.pdf

    Getarnt als § gegen KP.

    Der Bundespräsident soll es am 30.09.08 unterschreiben, dann tritt es am 1.10.08 inkraft.

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