Zulässige Meinungsäußerungen
Ein Artikel über ein Urteil des LG Münster, zum Thema Meinungsäußerungen in Internet-Foren.
Ist ja schön zu wissen, dass die dort genannten Äußerungen zulässige Meinungsäußerungen sind. Aber ich muss sagen, die dort gelisteten Aussagen finde ich so harmlos, dass ich überhaupt nicht verstehen kann, warum die Rechtmässigkeit von einem Gericht festgestellt werden musste.
Ich finde als Privatperson und Kunde eines Unternehmens sollte man ruhig mal etwas ausschweifender seinem Ärger Luft machen können, so lange es sich dabei nicht um grundlose Beschimpfungen handelt.
Das etwas ältere Urteil vom OLG Koblenz finde ich da viel angenehmer:
“Dabei macht selbst eine überzogene oder gar ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Die Zulässigkeitsgrenze wird vielmehr erst dann überschritten, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.“