Svens Blog

Zulässige Meinungsäußerungen

Ein Artikel über ein Urteil des LG Münster, zum Thema Meinungsäußerungen in Internet-Foren.

Ist ja schön zu wissen, dass die dort genannten Äußerungen zulässige Meinungsäußerungen sind. Aber ich muss sagen, die dort gelisteten Aussagen finde ich so harmlos, dass ich überhaupt nicht verstehen kann, warum die Rechtmässigkeit von einem Gericht festgestellt werden musste.

Ich finde als Privatperson und Kunde eines Unternehmens sollte man ruhig mal etwas ausschweifender seinem Ärger Luft machen können, so lange es sich dabei nicht um grundlose Beschimpfungen handelt.

Das etwas ältere Urteil vom OLG Koblenz finde ich da viel angenehmer:

Dabei macht selbst eine überzogene oder gar ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Die Zulässigkeitsgrenze wird vielmehr erst dann überschritten, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.


Wie bringt man unliebsame Mitmenschen möglichst einfach ins Gefängnis?

Ganz einfach, man schickt ihnen einen Link.

Bleibt noch die Frage wo man so einen Link herbekommt, aber ich denke mit einigen Mühen sollte sich so ein Link auftreiben lassen, ohne dabei selbst ins Fadenkreuz des FBI zu kommen.

Solche Ermittlungsmethoden sind wirklich das Allerletzte. Ein Klick auf einen Link sagt überhaupt nichts aus, schon gar nicht was die Person wirklich gesucht hat. Das Missbrauchspotential ist einfach unglaublich.


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