Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung steckt fest
Man muss sich erst noch darauf einigen, wer beim Bundesverfassungsgericht dafür zuständig ist. Interessanter Artikel dazu auf Lawblog.de.
Eigentlich möchte man einen Eilantrag ja möglichst schnell bearbeitet haben, aber hier sehe ich das nicht ganz so kritisch, denn offenbar gibt es da ja eh noch Startschwierigkeiten und eine Menge Unklarheiten.